Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 02.11.2017 - 13 U 75/17 |
Volltextveröffentlichung
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Wer wird durch eine Reallast verpflichtet: Der Verband oder die Eigentümer?
Besprechungen u.ä.
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Lieferung von Heizwärme: Kein Anspruch gegen teilrechtsfähige WEG (IMR 2018, 156)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 28.04.2017 - 1 O 374/15
- OLG Karlsruhe, 02.11.2017 - 13 U 75/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13
Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2017 - 13 U 75/17
Die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen beinhaltet - auch bei entgegenstehenden ausdrücklichen Äußerungen - die schlüssig erklärte Annahme dieses Angebots, weil der Abnehmer weiß, dass die Lieferung nur gegen eine Gegenleistung erbracht zu werden pflegt (BGH, Urteil vom 02. Juli 2014 - VIII ZR 316/13-, BGHZ 202, 17-26, Rn. 10 m.w.N.).Da es somit nur Anhaltspunkte gibt, die im vorliegenden Fall eindeutig auf einen anderen Vertragspartner der Klägerin als die Beklagte weisen (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juli 2014 - VIII ZR 316/13 -, BGHZ 202, 17-26, Rn. 19), bedarf es der Annahme eines "faktischen Vertragsverhältnisses" mit der Beklagten nicht.
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2017 - 13 U 75/17
X/3 auch nicht im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung als Verwaltungsmaßnahme erworben hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15), ist sie nicht als Eigentümerin im Sinne der Reallast anzusehen. - BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06
Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2017 - 13 U 75/17
Wegen der insofern eindeutigen Vertragslage ist die Beklagte weder alleiniger noch neben den einzelnen Eigentümern gesamtschuldnerischer Vertragspartner der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 07. März 2007 - VIII ZR 125/06). - LG Freiburg, 28.04.2017 - 1 O 374/15
Pflicht zur Abnahme von Heizenergie: Wer muss zahlen und verklagt werden?
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2017 - 13 U 75/17
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 28.04.2017, Az 1 O 374/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder der Fortbildung des Rechts noch der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17
WEG versorgt Nachbar-WEG mit Heizenergie: Wer kann klagen bzw. verklagt werden?
Insoweit hat die Rechtsprechung - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - entschieden, dass jedenfalls die Primärpflicht - zur Verfügung Stellung von Heizenergie aus einer Reallast - nicht den Verband, sondern die einzelnen Wohnungseigentümer betrifft (LG Freiburg 1 O 374/15, bestätigt durch OLG Karlsruhe 13 U 75/17 - IBR-Online).